Rechtsfreier Raum in der Naturschutzzone wird parlamentarisch hinterfragt
Die sogenannten „Wagenburger“ weigern sich, das mittlerweile illegal besetzte Gelände in der Naturschutzzone zu verlassen. Trotz befürchteter Schäden für die Natur und unrealistischer Forderungen der Besetzer verzichteten die Behörden bislang auf eine Räumung und haben sogar weitere Gespräche und Hilfe angeboten. LDP-Grossrat André Auderset hinterfragt diese Haltung in einer heute eingereichten Interpellation. Insbesondere will er wissen, wie sich diese laxe Haltung mit der immer wieder bekundeten Maxime, keine rechtsfreien Räume zu dulden, verträgt.
Von Seiten des Basler Regierungsrates wurde im Zusammenhang mit den Ereignissen auf dem Voltaplatz und mit der „Villa Rosenau“ immer wieder behauptet, keine rechtsfreien Räume zu dulden. Auf dem NT-Areal halten nun die sogenannten „Wagenburger“ noch immer eine Fläche in der Naturschutzzone besetzt, obwohl das Ultimatum der Behörden zum Verlassen des Areals abgelaufen ist. Auderset will nun wissen, ob die aktuelle Situation auf dem NT-Areal keinen „rechtsfreien Raum“ darstellt – und wie der Regierungsrat dann den Begriff „rechtsfreien Raum“ sonst definieren würde.
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Die illegal Anwesenden erklärten dazu öffentlich, den Platz erst verlassen zu wollen, wenn ein ihnen genehmer Ersatzort offeriert werde. Diesen qualifizieren sie – so Auderset – ganz bescheiden als „1'500 Quadratmeter an der Sonne, mit etwas Ruhe, zentral gelegen und erschlossen“. Trotz diesem ausdrücklichen Bekenntnis zur Fortsetzung des illegalen Handelns wurde das Ultimatum verlängert. Dazu stellt sich für den Interpellanten die Fragen, ob es der Regierungsrat als Aufgabe der staatlichen Behörden erachtet, dieser Gruppierung bei der Erfüllung ihrer persönlichen Wunschvorstellungen behilflich zu sein?
Weiter will Auderset wissen, warum den „Wagenburgern“ überhaupt eine Fläche in der Naturschutzzone zugewiesen und damit quasi von Amts wegen eine nicht zonenkonforme Nutzung veranlasst wurde. Welche Schäden dürften der dortigen Natur bereits zugefügt worden sein? Wie hoch sind diese finanziell – auch hinsichtlich der Schäden-Beseitigung – zu beziffern?
Schliesslich fragt Auderset, wann das illegal besetzte Areal nun endlich geräumt werde und ob tatsächlich auf die Strafanzeige des Eigentümers gewartet werden muss, damit die Behörden eine nicht zonenkonforme Nutzung unterbinden und eine Schädigung der Natur vermeiden können. Werden die dort anwesenden Rechtsbrecher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und für die finanziellen Folgen der Umweltschädigung belangt?
Auskünfte: André Auderset, 079 416 36 05