Im Nachgang zur kantonalen Abstimmung über den Steuerabzug vom Lohn, die am 14. Juni 2026 stattgefunden hat, wurde beim Bundesgericht durch eine Einzelperson Beschwerde eingereicht. Die LDP begrüsst, dass die mit dem Gesetz verbundenen bundesrechtlichen Fragen nun höchstrichterlich geklärt werden können.
Der Steuerabzug vom Lohn wurde am 14. Juni 2026 von der Basler Stimmbevölkerung mit 53,4 % angenommen. Mit der Umsetzung würde Basel-Stadt als erster Kanton ein solches Modell einführen.
Nach der Abstimmung wurden insbesondere durch Prof. Dr. iur. Andrea Opel von der Universität Bern gewichtige Zweifel an der Vereinbarkeit der beschlossenen Regelung mit dem Bundesrecht geäussert. Da ähnliche Anliegen auch in anderen Kantonen diskutiert werden, ist eine frühzeitige Klärung über Basel-Stadt hinaus von Bedeutung.
Die LDP misst dem Volkswillen und dem Ergebnis einer politischen Abstimmung grosses Gewicht bei. Sie erachtet es jedoch auch als richtig, substanzielle Zweifel an der Vereinbarkeit einer kantonalen Regelung mit übergeordnetem Recht frühzeitig abschliessend zu klären.
Dies gilt umso mehr, als die Einführung des Steuerabzugs für Arbeitgeber und Verwaltung mit erheblichem Umsetzungs- und Informationsaufwand verbunden wäre. Eine Klärung vor Einführung des neuen Systems schafft deshalb Rechtssicherheit und verhindert, dass für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Verwaltung unnötiger Aufwand entsteht, sollte sich die Regelung später als bundesrechtswidrig erweisen.
Die LDP wird die weiteren Schritte rund um die von Jonas Lüthy eingereichte Beschwerde mit grossem Interesse weiterverfolgen und begrüsst die Initiative des Beschwerdeführers ausdrücklich.