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Vernehmlassung

Entwurf des Kantonalen Teilrichtplans Velo (TRP Velo 2026)

August 2026Weitere

Die Liberal-Demokratische Partei (LDP) Basel-Stadt bedankt sich für die Gelegenheit, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf des Kantonalen Teilrichtplans Velo (TRP Velo 2026) Stellung nehmen zu können.

Der TRP Velo 2026 soll die strategische Grundlage für die zukünftige Planung und den Ausbau der Veloinfrastruktur im Kanton Basel-Stadt bilden. Die LDP anerkennt das grundsätzliche Bemühen der Verwaltung, die Veloroutenplanung transparenter, strukturierter und verbindlicher zu gestalten. Dennoch sieht die LDP in der vorliegenden Fassung Nachbesserungsbedarf und äussert wesentliche Vorbehalte, die im Folgenden dargelegt werden.

  1. Positive Aspekte der Vorlage Die LDP erachtet folgende Punkte des Entwurfs als zielführend und positiv:

Mehr Ordnung und Planbarkeit: Die Absicht, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren im Rahmen einer kantonalen Verordnung verbindlich zu regeln, schafft strukturelle Ordnung und verbessert die Planbarkeit zukünftiger Infrastrukturvorhaben.

Verständlichere Netzhierarchie: Die vorgeschlagene Einteilung des Veloroutennetzes Alltag in Velovorzugsrouten (VVR), Hauptverbindungen (HV) und Nebenverbindungen (NV) ist deutlich verständlicher und nachvollziehbarer als das bisherige Nebeneinander von Basis- und Pendlerrouten.

Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse: Es ist folgerichtig, dass der Alltags- und Freizeitverkehr als eigenständige Netze mit differenzierten Bedürfnissen behandelt und geplant werden. Dass Freizeitrouten primär abseits der Hauptverkehrsachsen geführt werden und eine hohe Erholungsqualität aufweisen sollen, entspricht unseren Vorstellungen.

Verzicht auf starre Mindestbreiten: In Anbetracht der engen Basler Strassenverhältnisse ist der Verzicht auf starre gesetzliche Mindestbreiten pragmatisch und absolut notwendig. Andernfalls würde die Gefahr bestehen, dass es auf engen Strassenzügen zu drastischen Einschränkungen, Einbahnsituationen oder gar vollständigen MIV-Sperrungen kommt. Von den Behörden erwartet die LDP, dass die Möglichkeit zur Abweichung von den FVV-Standardmassen weiterhin bestehen bleibt und wenn sinnvoll auch von dieser Gebrauch gemacht wird.

Breiterer Fokus der Umsetzungsgruppe: Die Einsetzung der fachübergreifenden Umsetzungsgruppe «aktive Mobilität» anstelle eines einseitigen «Velo-Express-Teams» ist die bessere Variante. Dass diese Gruppe sowohl den Velo- als auch den Fussverkehr einbezieht und die Beseitigung von Schwach- und Gefahrenstellen mittels koordinierter Sofortmassnahmen vorantreiben soll, ist positiv zu werten.

Regionale Abstimmung und Orientierung an den tatsächlichen Pendlerströmen: Es ist zu begrüssen, dass die Festlegung der Routenführung sowohl mit dem Kanton Basel-Landschaft als auch mit den Nachbarländern Deutschland und Frankreich abgestimmt werden. Darüber hinaus sollte sich die Priorisierung der Velorouten an den tatsächlichen und prognostizierten Pendlerströmen orientieren.

  1. Wesentliche Kritikpunkte und Forderungen der LDP Trotz der genannten positiven Ansätze weist der vorliegende Teilrichtplan inhaltlich und konzeptionell Mängel auf, die aus Sicht der LDP zu korrigieren sind:

2.1. Systematische Vernachlässigung des Fussverkehrs Obwohl der Begriff der «aktiven Mobilität» bemüht wird, kommt der Fussverkehr in der Vorlage faktisch zu kurz und wird nicht eigenständig behandelt. Im Fokus steht fast ausschliesslich ein einseitiger Ausbau des Velonetzes. Zu Fuss Gehende – insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Personen mit Seh- oder Gehbehinderungen – benötigen eigenständige Schutz- und Qualitätskriterien. Ihre berechtigten Sicherheitsinteressen dürfen unter keinen Umständen zugunsten neuer Veloinfrastrukturen geschwächt werden. Es genügt keineswegs, den Fussverkehr lediglich «mitzudenken».

Forderung: Die LDP fordert, dass bei jeder einzelnen vorgeschlagenen Massnahme die Mindestanforderungen an Trottoirbreiten, Querungsmöglichkeiten, Sichtbeziehungen, die Sicherheit von Schulwegen sowie die Barrierefreiheit für Fussgängerinnen und Fussgänger verbindlich geprüft werden.

2.2. Einhaltung der Verkehrsregeln Zweck des Ausbaus der Veloinfrastruktur ist die Förderung des Veloverkehrs. Auch durch die zunehmende Anzahl an Velofahrenden ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Verkehrsregeln von Velofahrenden häu g missachtet werden. Leittragende sind sämtliche Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt auch andere Velofahrende. Fehlende Handzeichen, Rechtsüberholen, Missachten des Fussgängervortritts sind bei allen Alters- und Personengruppe zu beachten.

Forderung: Der TRP Velo ist durch Massnahmen zu ergänzen, welche die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Velofahrende und somit die Verkehrssicherheit verbessern sollen. Für Schulkinder könnte beispielsweise eine Veloprüfung eingeführt werden, wie es die LDP bereits gefordert hat.

3. Zu pauschale Priorisierung des Veloverkehrs gegenüber dem MIV

Der Strategie- und Massnahmenbericht hält fest, dass der Veloverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) prioritär behandelt werden soll. Diese pauschale Formulierung lehnt die LDP entschieden ab.

Forderung: Eine derart undifferenzierte Priorisierung blendet die legitimen und essenziellen Interessen von Anwohnenden, lokalem Gewerbe, Handwerk, Liefer- und Wirtschaftsverkehr, P ege- und Rettungsdiensten, Taxis sowie der privaten Parkierung und der Erreichbarkeit von Liegenschaften aus. Die Interessen dieser Akteure dürfen nicht standardmässig nachrangig behandelt werden. Es ist eine ausgewogene, einzelfallbezogene Interessenabwägung im Sinne aller Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen.

2.4. Schutz von Freizeit- und Erholungsräumen Freizeit- und Erholungsräume dienen der Erholung und müssen als sensible Begegnungsorte geschützt werden. Schnelle Veloverbindungen oder gar Vorzugsrouten haben in unmittelbarer Nähe von sensiblen Grün ächen, in Parkanlagen oder auf klassischen Erholungswegen nichts verloren. Sie führen dort zwangsläu g zu Nutzungskon ikten. Erholungsräume dürfen nicht zu Schnellstrassen für Velos umfunktioniert werden.

Forderung: Die auf den Richtplankarten dargestellte Route durch die Solitude darf nicht als Hauptverbindung eingestuft werden. Die derzeitige Einstufung widerspricht dem vom Regierungsrat beschlossenen Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude. Diese Einstufung ist im Richtplan entsprechend zu korrigieren. Weiter ist sicherzustellen, dass die geltenden Verkehrsregeln in der Solitude eingehalten werden. Der aktuelle Zustand ist, besonders im Sommer, nicht haltbar. Velofahrende ignorieren häu g den Fussgängervortritt und überschreiten das vorgegebene Tempolimit (Schrittempo).

2.5. Fehlende Kriterien zur Au ösung von Zielkon ikten Obwohl der Entwurf im Kapitel 2.8 eingesteht, dass Zielkon ikte mit Freizeitnutzungen, Aufenthaltsbereichen, Entsiegelungen, Baumstandorten oder anderen Verkehrsmitteln existieren, liefert die Vorlage keine konkreten Lösungsansätze oder Priorisierungskriterien.

Forderung: Angesichts des extrem knappen Strassenraums in Basel-Stadt fordert die LDP Transparenz darüber, welche Kriterien bei Zielkon ikten ausschlaggebend sind.

2.6. Unklare Konsequenzen der Behördenverbindlichkeit Während der Teilrichtplan für Behörden verbindlich erklärt wird, hält die Vorlage gleichzeitig fest, dass die Netze lediglich ein «Zielbild» darstellen und noch keine qualitative Aussage über die Infrastruktur oder den genauen Umsetzungszeitpunkt erlauben. Dies schafft grosse politische und gesellschaftliche Unsicherheit darüber, was die Festlegung einer Route konkret auslöst.

Forderung: Es muss ausgeschlossen werden, dass eine bloss gezeichnete Linie auf der Karte bereits als unumstösslicher Vorentscheid für spätere einschneidende Eingriffe in den Strassenraum, die Trottoirbreiten oder die Parkierung missbraucht wird.

2.7. Mangelnde Etappierung, unzureichende Koordination und fehlendes Controlling Die Verlagerung der eigentlichen Ausgestaltung in nachgelagerte Verfahren ist planerisch zwar nachvollziehbar, politisch ohne klare Etappen, transparente Prioritäten, verlässliche Wirkungskriterien und Kostenfolgen jedoch unbefriedigend. Zudem wird die zu erwartende Baustellenmehrbelastung durch die Vielzahl neuer Veloprojekte völlig unterschätzt.

Forderung: Velomassnahmen dürfen nicht isoliert geplant werden. Sie müssen zwingend, vorausschauend und engmaschig mit dem Fernwärmeausbau, Sanierungen von Werkleitungen, ÖV-Infrastrukturprojekten, städtischen Begrünungsmassnahmen, allgemeinen Strassenerhaltungen und anstehenden Arealentwicklungen koordiniert werden, um das Gewerbe und die Quartiere nicht übermässig zu belasten.

2.8. Unrealistischer Zeithorizont und Abhängigkeit von Dritten Das kantonale Umweltschutzgesetz schreibt die Umsetzung von mindestens 40 Kilometern Velovorzugsrouten innerhalb von zehn Jahren (bis 2036) vor. Ein solcher Zeithorizont ist in der Realität nicht umsetzbar. Im Richtplan aufgeführte, hochkomplexe Schlüsselprojekte wie die geplante «Zollibrücke» oder die neue Rheinbrücke nach Huningue hängen massgeblich von der Mitwirkung und Bewilligung externer Dritter (z. B. SBB, Bundesämter, Nachbarstaaten) ab. Diese unvermeidbaren Abhängigkeiten und die daraus resultierenden massiven zeitlichen Risiken werden in der Vorlage komplett ausgeblendet. Es ist unlauter die Bevölkerung darüber nicht transparent zu informieren.

Forderung: Der TRP Velo ist um eine zeitliche Übersicht zu ergänzen.

2.9. Fehlende Kosten- und Ressourcentransparenz Der TRP Velo äussert sich nicht zu den nanziellen und personellen Auswirkungen. Bei früheren Vorlagen wurde noch von zusätzlichen Mitteln und Ressourcen im Umfang von circa 30 Millionen Franken gesprochen. Der vorliegende Entwurf zeigt jedoch nicht ansatzweise auf, welche enormen Folgekosten das neue Zielnetz für die Staatskasse und die Steuerzahlenden tatsächlich auslösen wird. Auch hier wäre es dringend notwendig frühzeitig Transparenz zu schaffen.

Forderung: Dem Richtplan ist eine detaillierte und ehrliche Schätzung der zu erwartenden Gesamtkosten sowie des personellen Ressourcenbedarfs beizufügen.

2.10. Einseitige und unzureichende Datengrundlage Die Bestimmung der sogenannten Wunschlinien für die Velorouten basierte unter anderem auf Modellrechnungen (GVM) und GPS-Daten (Strava). Diese Datenbasis weist eine erhebliche Verzerrung auf. Kinder, ältere Personen, Velofahrende ohne Tracking-Apps sowie der gesamte Fussverkehr, das Gewerbe und der Lieferverkehr sind in diesen Systemen kaum oder gar nicht sichtbar. Solche Daten dürfen daher keinesfalls als alleinige Entscheidungsgrundlage für raumwirksame Massnahmen herangezogen werden.

Forderung: Wird auf oben genannte Daten verwiesen, ist zu beachten, dass diese kaum repräsentativ sein dürften.

2.11. Veloabstellplätze nicht zulasten des Fussgängerbereichs Der Ausbau von Veloabstellplätzen ist an stark nachgefragten Orten zwar notwendig, darf jedoch nicht zulasten der Fussgängerinnen und Fussgänger gehen.

Forderung: Abstellanlagen dürfen weder Trottoirs übermässig verstellen noch Sichtbeziehungen verschlechtern oder bestehende Fussgängerachsen beeinträchtigen. Aufgrund des massiv grösseren Platzbedarfs von E-Bikes, Cargo-Velos und Anhängern ist von einer Platzierung solcher Anlagen im ohnehin knappen und hochfrequentierten Fussverkehrsraum (wie beispielsweise in der Streitgasse) in Zukunft dringend abzusehen.

Fazit und Forderungen Die LDP Basel-Stadt unterstützt eine attraktive und sichere Veloinfrastruktur, die Bestandteil einer ausgewogenen Gesamtverkehrspolitik ist. Sie fordert jedoch auch Anpassungen am Teilrichtplan Velo. Ein moderner und stadtverträglicher Richtplan darf den Veloverkehr nicht einseitig und dogmatisch auf Kosten des Fussverkehrs, des lokalen Gewerbes, der Anwohnenden sowie sensibler Erholungsräume priorisieren. Die LDP bittet um die Berücksichtigung der oben aufgeführten Forderungen und wird den weiteren Prozess eng begleiten.

Für die LDP Basel-Stadt:

  • Nicole Strahm-Lavanchy, Grossrätin LDP
  • Benjamin von Falkenstein, Vorstand LDP

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