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Vernehmlassung

Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45

Oktober 2026

Inhalt

Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45

Angaben zur Vernehmlassung

Eröffnung: 19.06.2026

Eingabefrist: 09.10.2026

Zuständiges Departement: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Zuständige Bundesstelle: Generalsekretariat UVEK (GS-UVEK)

Zuständige Organisation: Direktionsgeschäfte

Adresse: Kochergasse 10, 3003, Bern

Unterlagen und Informationen: https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#UVEK

Kontaktperson: Dominique Steiner (dominique.steiner@bav.admin.ch) , Marcel Buffat (marcel.buffat@gs-uvek.admin.ch)

Telefon: +41 58 485 01 59

Kontaktangaben zur Stellungnahme

Name der Person oder Organisation: Liberal Demokratische Partei Basel-Stadt (LDP)

Zuständige Stelle: Präsidium

Adresse: Elisabethenanlage 25, 4010 Basel

Vorname: Michael Simon

Nachname: Hug

Telefonnummer für Rückfragen: +41792577826

Einreichungsdatum: 09.10.2026

Rückmeldung zur Vorlage

Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45: Fragenkatalog Vernehmlassung Verkehr '45

Generelle Stellungnahme

Rückmeldung zur Gesamtvorlage: Rückmeldung eingeben

Begründung

Die Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt (LDP) unterstützt das Ziel, die künftigen Mobilitätsbedürfnisse verkehrsträgerübergreifend und mit einer langfristigen Gesamtsicht zu bewältigen. Für die LDP muss die Vorlage jedoch stärker auf jene Infrastrukturen ausgerichtet werden, die für die Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Lebensraums Basel entscheidend sind. Dazu gehören eine verbindliche Perspektive für den Rheintunnel, die rechtzeitige Projektierung der Durchmesserlinie Basel, der Erhalt wichtiger S-Bahn-Haltestellen und eine nachvollziehbare Finanzierung der nächsten Ausbauetappen. Die LDP erwartet zudem transparente Priorisierungskriterien und verbindliche Planungshorizonte, damit strategisch wichtige Projekte nicht lediglich geprüft, sondern in einen umsetzbaren politischen und finanziellen Fahrplan überführt werden.

Anhang: (kein Eintrag)

Detaillierte Stellungnahme

1. Grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP begrüsst, dass Strasse, Schiene und Agglomerationsverkehr nicht isoliert, sondern als Gesamtsystem betrachtet werden. Dieser Ansatz entspricht den tatsächlichen Mobilitätsströmen in der trinationalen Agglomeration Basel und ermöglicht es grundsätzlich, Wirkung, Dringlichkeit und Kosten verschiedener Vorhaben besser aufeinander abzustimmen. Die Zustimmung erfolgt jedoch mit Vorbehalten. Die Vorlage bleibt bei mehreren für Basel zentralen Vorhaben zu unverbindlich. Die Durchmesserlinie muss rechtzeitig bis zum Stadium Vorprojekt entwickelt werden, der Rheintunnel benötigt eine klare Perspektive im Ausbauschritt 2031, und bereits beschlossene S-Bahn-Haltestellen dürfen nicht ohne überzeugende sachliche Begründung entfallen. Zudem muss aufgezeigt werden, wie die strategischen Grossprojekte finanziert werden können, ohne Unterhalt und Substanzerhalt zu verdrängen.

Anhang: (kein Eintrag)

2. Grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage

Antwortoption: JA

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Aus Sicht der LDP werden insbesondere die Verbindlichkeit, die regionale Ausgewogenheit und die Finanzierung zu wenig berücksichtigt. Bei der Eisenbahn fehlt eine verbindliche Entwicklungsperspektive für die Durchmesserlinie Basel. Wenn künftig nur Projekte im Stadium Vorprojekt in einen Ausbauschritt aufgenommen werden können, muss der Bund die Projektierung rechtzeitig auslösen und bis Ende 2030 ein Vorprojekt sicherstellen. Andernfalls droht ein faktischer Ausschluss aus dem nächsten Ausbauschritt. Ebenso sind die bereits beschlossenen S-Bahn-Haltestellen Basel Neuallschwil und Dornach Apfelsee beizubehalten. Sie erschliessen Entwicklungsgebiete, verbessern die Feinverteilung im regionalen Bahnnetz und schaffen Planungssicherheit für Kantone und Gemeinden. Bei den Nationalstrassen fehlt dem Rheintunnel eine belastbare Realisierungsperspektive. Das Projekt ist für die Entlastung der Osttangente, die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandorts und die spätere Sanierung der bestehenden Achse zentral. Schliesslich muss die Vorlage konkrete Finanzierungswege für die nächste Generation grosser Infrastrukturprojekte aufzeigen.

Anhang: (kein Eintrag)

3. Grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP unterstützt die Bündelung grundsätzlich. Mobilitätsangebote wirken in der Agglomeration Basel verkehrsträgerübergreifend: Engpässe auf der Strasse beeinflussen den öffentlichen Verkehr, ein leistungsfähiger Bahnknoten entlastet das Strassennetz, und Agglomerationsmassnahmen verbinden die nationalen Netze mit den regionalen Ziel- und Quellgebieten. Die Bündelung darf aber nicht bei einer gemeinsamen Vorlage stehen bleiben. Erforderlich sind abgestimmte Realisierungshorizonte, einheitliche und transparente Bewertungskriterien sowie eine konsistente Finanzierung. Insbesondere darf die gemeinsame Betrachtung nicht dazu führen, dass strategische Projekte verschiedener Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt oder wegen unterschiedlicher Planungsstände zurückgestellt werden.

Anhang: (kein Eintrag)

4. Strategisches Entwicklungsprogramm Eisenbahninfrastruktur

Antwortoption: NEIN

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP lehnt die Neupriorisierung in der vorliegenden Form ab. Zwar ist es richtig, die Ausbauprogramme stärker an Wirkung, Netznutzen und Realisierbarkeit auszurichten. Die gewählte Priorisierung führt jedoch dazu, dass für den Bahnknoten Basel zentrale Vorhaben keine hinreichende Verbindlichkeit erhalten. Die Durchmesserlinie ist nicht nur ein regionales Angebotsprojekt, sondern ein strukturgebendes Netzelement für den Bahnknoten und die trinationale S-Bahn. Sie muss deshalb planerisch so weit vorangetrieben werden, dass eine Aufnahme in den nächsten Ausbauschritt tatsächlich möglich bleibt. Gleichzeitig sind die Haltestellen Basel Neuallschwil und Dornach Apfelsee zu sichern. Die Neupriorisierung muss stärker berücksichtigen, welche Projekte Siedlungsentwicklung, Erreichbarkeit und Kapazität im Gesamtnetz gemeinsam verbessern.

Anhang: (kein Eintrag)

5. Ausbauschritt 2027 – Grundsatzentscheid

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP unterstützt den Grundsatz, die verfügbaren Mittel auf strukturgebende Schlüsselprojekte zu konzentrieren. Eine solche Priorisierung ist sinnvoll, wenn die ausgewählten Projekte einen hohen Netznutzen aufweisen, Engpässe nachhaltig beseitigen und weitere Entwicklungsschritte ermöglichen. Für Basel ist die Durchmesserlinie ein solches Schlüsselprojekt. Sie stärkt den Bahnknoten, schafft zusätzliche Kapazitäten für die trinationale S-Bahn und verbessert die Verknüpfung der regionalen Entwicklungsgebiete. Gleichzeitig dürfen ergänzende Haltestellen nicht pauschal als kleinteilige Optimierungen abqualifiziert werden. Basel Neuallschwil und Dornach Apfelsee erfüllen eigenständige Erschliessungsfunktionen und sind Teil einer kohärenten Netzentwicklung. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Projektgrösse, sondern der konkrete Beitrag zum Gesamtsystem.

Anhang: (kein Eintrag)

6. Ausbauschritt 2027 – Schlüsselprojekte

Antwortoption: NEIN

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP begrüsst die vorgesehene Leistungssteigerung Basel SBB West einschliesslich der Verkehrsdrehscheibe Margarethen. Dieses Vorhaben verbessert die Leistungsfähigkeit im westlichen Zulauf und unterstützt die Verknüpfung von Fern-, Regional- und Agglomerationsverkehr. Die Auswahl der Schlüsselprojekte bleibt für die LDP dennoch unvollständig, solange die Durchmesserlinie Basel nicht verbindlich für den nächsten Ausbauschritt vorbereitet wird. Die LDP beantragt deshalb, den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2027 mit einem neuen Absatz 2 zu ergänzen: «Art. 2 Abs. 2 (neu): Der Bundesrat wird beauftragt, die Projektierung der ersten Etappe der Durchmesserlinie Basel so voranzutreiben, dass bis Ende 2030 ein Vorprojekt vorliegt und das Vorhaben in der Botschaft zum nächsten Ausbauschritt berücksichtigt werden kann.» Mit diesem Auftrag wird noch kein Realisierungsentscheid vorweggenommen. Er stellt jedoch sicher, dass die Durchmesserlinie die künftig verlangte Planungsreife erreicht und im nächsten Ausbauschritt nach denselben Kriterien wie andere Schlüsselprojekte beurteilt werden kann. Darüber hinaus ist die Durchmesserlinie in der nationalen Gesamtbetrachtung für den Ausbauschritt 2031 prioritär zu behandeln.

Anhang: (kein Eintrag)

7. Ausbauschritt 2027 – ERTMS-Strategie

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP unterstützt die Umsetzung der ERTMS-Strategie, sofern sie nachweislich zu mehr Sicherheit, Interoperabilität und Kapazität führt. Gerade auf stark ausgelasteten Knoten und Zulaufstrecken können digitale Sicherungs- und Steuerungssysteme einen wichtigen Beitrag leisten. Die erheblichen Mittel müssen jedoch mit klaren Wirkungszielen verbunden werden. Vor der Kreditfreigabe ist transparent darzulegen, welche Kapazitäts- und Qualitätsgewinne auf welchen Strecken erwartet werden, welche Umsetzungsrisiken bestehen und wie die Kosten zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen abgegrenzt werden. Fahrzeugseitige Ausrüstungen sind grundsätzlich durch die Betreiber zu finanzieren. Zudem darf die Digitalisierung nicht zulasten der Mittel für Substanzerhalt und notwendige Ausbauten gehen.

Anhang: (kein Eintrag)

8. Ausbauschritt 2027 – Ergänzungsmassnahmen

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP anerkennt, dass neben den grossen Schlüsselprojekten ergänzende Massnahmen notwendig sind, um bestehende Anlagen funktionsfähig zu halten, betriebliche Engpässe zu entschärfen und den Nutzen bereits beschlossener Ausbauten zu sichern. Der vorgesehene Umfang lässt sich auf Grundlage der Vorlage jedoch nur teilweise beurteilen. Der Bund soll deshalb transparent ausweisen, welche Massnahmen mit welchem Zweck und in welchem Zeitraum vorgesehen sind. Erforderlich sind nachvollziehbare Kriterien zu Nutzen, Dringlichkeit, Kosten und Abhängigkeiten zu anderen Projekten. Die betroffenen Kantone und regionalen Planungsträger sind frühzeitig einzubeziehen. Ergänzungsmassnahmen dürfen zudem nicht als Ersatz für strategische Ausbauten verwendet werden, wenn strukturelle Kapazitätsprobleme bestehen.

Anhang: (kein Eintrag)

9. Anpassung von bestehenden Beschlüssen

Antwortoption: NEIN

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP anerkennt, dass Kostenentwicklungen, veränderte Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse Anpassungen an bestehenden Ausbauprogrammen erforderlich machen können. Bereits beschlossene und regional abgestützte Projekte dürfen jedoch nicht allein aufgrund einer nachträglichen Priorisierung entfallen. Ein solcher Eingriff setzt eine transparente Einzelbegründung und den Nachweis voraus, dass der erwartete Nutzen nicht mehr gegeben ist. Die Haltestellen Basel Neuallschwil und Dornach Apfelsee sind beizubehalten. Beide verbessern die Erschliessung bedeutender Entwicklungsgebiete, stärken die Feinverteilung im S-Bahn-Netz und sind mit kantonalen sowie kommunalen Planungen abgestimmt. Ihre Streichung würde getätigte Planungsarbeiten entwerten und die Verlässlichkeit bundesrechtlicher Ausbauentscheide schwächen. Auch die Studie zur Entflechtung Pratteln ist weiterzuführen, solange deren betriebliche Notwendigkeit nicht fachlich widerlegt ist.

Anhang: (kein Eintrag)

10. Weitere Massnahmen – Planungsprozess

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP anerkennt, dass Kostenentwicklungen, veränderte Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse Anpassungen an bestehenden Ausbauprogrammen erforderlich machen können. Bereits beschlossene und regional abgestützte Projekte dürfen jedoch nicht allein aufgrund einer nachträglichen Priorisierung entfallen. Ein solcher Eingriff setzt eine transparente Einzelbegründung und den Nachweis voraus, dass der erwartete Nutzen nicht mehr gegeben ist. Die Haltestellen Basel Neuallschwil und Dornach Apfelsee sind beizubehalten. Beide verbessern die Erschliessung bedeutender Entwicklungsgebiete, stärken die Feinverteilung im S-Bahn-Netz und sind mit kantonalen sowie kommunalen Planungen abgestimmt. Ihre Streichung würde getätigte Planungsarbeiten entwerten und die Verlässlichkeit bundesrechtlicher Ausbauentscheide schwächen. Auch die Studie zur Entflechtung Pratteln ist weiterzuführen, solange deren betriebliche Notwendigkeit nicht fachlich widerlegt ist. Die LDP unterstützt das Ziel, nur ausreichend ausgereifte Projekte in einen Ausbauschritt aufzunehmen. Eine höhere Planungsreife verbessert die Kostensicherheit, erleichtert belastbare Vergleiche und reduziert das Risiko späterer Verzögerungen. Die neue Anforderung darf jedoch nicht dazu führen, dass strategisch wichtige Projekte ausgeschlossen werden, weil die dafür notwendige Projektierung nicht rechtzeitig ausgelöst wurde. Der Bund muss deshalb frühzeitig festlegen, welche Vorhaben bis zum Stadium Vorprojekt weiterzuentwickeln sind. Für die erste Etappe der Durchmesserlinie Basel ist bis Ende 2030 ein Vorprojekt zu erarbeiten. Bei etappierten Grossprojekten muss zudem der Nutzen der ersten Etappe im Zusammenhang mit dem langfristigen Gesamtsystem beurteilt werden können.

Anhang: (kein Eintrag)

11. Weitere Massnahmen – Entscheid Realisierung ergänzender Infrastrukturmassnahmen

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP kann einer Kompetenz des Bundesrates zustimmen, wenn damit kleinere ergänzende Infrastrukturmassnahmen rascher beschlossen und umgesetzt werden können. Dies erhöht die Handlungsfähigkeit und verhindert, dass betriebliche Verbesserungen durch unverhältnismässig lange Verfahren blockiert werden. Die Delegation braucht jedoch klare Grenzen. Kriterien, finanzielle Obergrenzen und das Verhältnis zu den vom Parlament beschlossenen Ausbauprogrammen sind eindeutig festzulegen. Bei erheblichen finanziellen oder regionalen Auswirkungen müssen die betroffenen Kantone und Planungsträger verbindlich angehört werden. Der Bundesrat soll seine Entscheide und deren Finanzierung zudem periodisch gegenüber dem Parlament transparent ausweisen.

Anhang: (kein Eintrag)

12. Zusätzliche Bundesfinanzierung für die Eisenbahninfrastruktur

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP unterstützt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Promilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Ein leistungsfähiges Bahnnetz setzt eine verlässliche und langfristige Finanzierung voraus. Die Verlängerung schafft Planungssicherheit und verhindert, dass notwendige Investitionen allein wegen eines absehbaren Einnahmenrückgangs verschoben werden. Sie reicht jedoch voraussichtlich nicht aus, um Substanzerhalt, laufende Ausbauprogramme und die nächste Generation strategischer Grossprojekte gleichzeitig zu finanzieren. Der Bundesrat soll deshalb bis zur Botschaft 2031 konkrete ergänzende Finanzierungsoptionen vorlegen. Zu prüfen sind kantonale Vorfinanzierungen, Beiträge Dritter und projektbezogene Modelle. Dabei sind die Grundsätze der Mitwirkung, der Risikoverteilung und einer späteren Rückerstattung klar zu regeln. Zusätzliche Finanzierungsformen dürfen die nationale Verantwortung des Bundes nicht ersetzen.

Anhang: (kein Eintrag)

13. Weitere Bemerkungen

Antwortoption: JA

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP erwartet für den Bahnknoten Basel eine klare und verlässliche Entwicklungsperspektive. Im Zentrum steht die Durchmesserlinie Basel. Sie ist als langfristiges Rückgrat einer leistungsfähigen trinationalen S-Bahn planerisch so weit voranzutreiben, dass sie im nächsten Ausbauschritt materiell beurteilt werden kann. Der Bund soll deshalb bis Ende 2030 ein Vorprojekt für die erste Etappe sicherstellen. Gleichzeitig sind die beschlossenen Haltestellen Basel Neuallschwil und Dornach Apfelsee zu erhalten. Sie verbessern die Erschliessung wichtiger Entwicklungsgebiete und ergänzen die grossen Netzausbauten. Auch die internationale Anbindung Basels ist als Teil des nationalen Bahnsystems zu behandeln. Entscheidend sind abgestimmte Angebote, ausreichende Knotenkapazitäten und verlässliche Anschlüsse über die Landesgrenzen hinweg.

Anhang: (kein Eintrag)

14. Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen

Antwortoption: JA

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP unterstützt den vorgesehenen Zahlungsrahmen. Betrieb, Unterhalt und technische Erneuerung der Nationalstrassen sind Kernaufgaben des Bundes und Voraussetzung für Sicherheit, Verfügbarkeit und Werterhalt des Netzes. Gerade im dicht belasteten Raum Basel müssen Unterhaltsarbeiten so geplant werden, dass die Funktionsfähigkeit der zentralen Achsen möglichst erhalten bleibt. Der Zahlungsrahmen darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass reine Erhaltungs- und Verkehrsmanagementmassnahmen strukturelle Engpässe nicht beheben. Für die Osttangente braucht es neben laufendem Unterhalt eine langfristige Entlastung durch den Rheintunnel. Ebenso ist transparent auszuweisen, welcher Anteil der Mittel für Substanzerhalt, Anpassungen an den Stand der Technik und eigentliche Kapazitätsmassnahmen eingesetzt wird.

Anhang: (kein Eintrag)

15. Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrasse – Kapazitätserweiterungsprojekte

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP unterstützt Kapazitätserweiterungen dort, wo ein ausgewiesener Engpass besteht, die Massnahme einen hohen Netznutzen erzielt und betriebliche Lösungen allein nicht ausreichen. Die Projekte sind anhand transparenter Kriterien zu priorisieren; dabei sind Erreichbarkeit, Versorgungssicherheit, volkswirtschaftliche Bedeutung und die Möglichkeit zur Sanierung bestehender Anlagen angemessen zu berücksichtigen. Für Basel steht der Rheintunnel im Zentrum. Die Osttangente ist eine der am stärksten belasteten Nationalstrassen der Schweiz und zugleich eine zentrale Verbindung für den regionalen, nationalen und internationalen Verkehr. Der Rheintunnel schafft die notwendige Redundanz, entlastet die bestehende Achse und ermöglicht deren spätere Sanierung unter vertretbaren Verkehrsbedingungen. Das Projekt ist deshalb kontinuierlich weiterzuentwickeln und für einen Beschluss im Ausbauschritt 2031 vorzubereiten. Der Korridor Hagnau–Augst ist funktional auf dieses Gesamtsystem abzustimmen.

Anhang: (kein Eintrag)

16. Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrasse – Realisierungshorizonte

Antwortoption: NEIN

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP lehnt die vorgeschlagene zeitliche Einordnung des Rheintunnels ab. Eine Verschiebung in einen unbestimmten späteren Horizont wird der Dringlichkeit und der nationalen Bedeutung des Projekts nicht gerecht. Die Osttangente ist dauerhaft überlastet; zugleich stehen in den kommenden Jahrzehnten umfassende Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten an. Der Rheintunnel ist daher nicht bloss eine zusätzliche Kapazitätsanlage, sondern Voraussetzung für die langfristige Funktionsfähigkeit des gesamten Korridors. Der Bund soll die Projektierung ohne Unterbruch fortführen, die offenen planerischen und umweltrechtlichen Fragen klären und das Vorhaben so vorbereiten, dass im Ausbauschritt 2031 ein verbindlicher Beschluss möglich ist. Nur ein klarer Zeithorizont schafft Planungssicherheit für Bund, Kantone und flankierende städtebauliche Massnahmen.

Anhang: (kein Eintrag)

17. Ausbauschritt 2027

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP kann den für 2027 beantragten Projekten zustimmen, hält die Vorlage für den Raum Basel jedoch für unvollständig. Die bestehenden Engpässe auf der Osttangente werden damit nicht nachhaltig gelöst. Der Rheintunnel muss deshalb mit einer verbindlichen Planungsperspektive für den Ausbauschritt 2031 verknüpft werden. Die Zeit bis dahin ist für eine kontinuierliche Projektierung und für die Konkretisierung der flankierenden Massnahmen zu nutzen. Dazu gehören zusätzlicher Lärmschutz, bessere Querungen und städtebauliche Verbesserungen entlang der bestehenden Achse sowie ein wirksames Verkehrsmanagement während Bau und Sanierung. Diese Massnahmen sollen rechtlich und zeitlich mit dem Rheintunnel verbunden werden. Zugleich muss die Leistungsfähigkeit der Osttangente als zentrale Verkehrsachse erhalten bleiben.

Anhang: (kein Eintrag)

18 Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz

Antwortoption: JA

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP kann die vorgesehenen Änderungen nachvollziehen, sofern die betroffenen Projekte die Voraussetzungen für eine Aufnahme ins Nationalstrassennetz nicht mehr erfüllen oder politisch nicht weiterverfolgt werden. Änderungen an einem langfristig angelegten Netzbeschluss dürfen jedoch nicht zu einer beliebigen Projektliste führen. Der Bund muss einheitliche Kriterien anwenden und transparent darlegen, weshalb Projekte aufgenommen, zurückgestellt oder gestrichen werden. Dabei sind neben Kosten und Planungsstand auch Netzfunktion, regionale Belastung, volkswirtschaftliche Bedeutung und Alternativen zu berücksichtigen. Für künftige Anpassungen erwartet die LDP eine schweizweit konsistente und für die betroffenen Regionen nachvollziehbare Begründung.

Anhang: (kein Eintrag)

19. Weitere Bemerkungen

Antwortoption: NEIN

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

--

Anhang: (kein Eintrag)

20. Prüfung des Programms Agglomerationsverkehr der fünften Generation

Antwortoption: JA mit Vorbehalten

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP nimmt die Ergebnisse der Prüfung grundsätzlich positiv zur Kenntnis. Das Programm Agglomerationsverkehr bleibt ein wichtiges Instrument, um nationale Infrastrukturen mit den regionalen Verkehrsnetzen und den Entwicklungsgebieten der Agglomerationen zu verknüpfen. Für die Agglomeration Basel müssen jene Massnahmen Priorität erhalten, die die Erreichbarkeit bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsplatzgebiete verbessern und mit der Entwicklung von Bahn- und Nationalstrassennetz abgestimmt sind. Positiv ist insbesondere die Perspektive für den Zubringer Bachgraben–Allschwil (ZUBA). Bei der Bewertung sind der grenzüberschreitende Charakter der Agglomeration, die hohe Arbeitsplatzdichte und die Funktion Basels als nationaler Verkehrsknoten angemessen zu berücksichtigen. Die ausgewiesenen Bundesbeiträge müssen verlässlich und termingerecht verfügbar sein.

Anhang: (kein Eintrag)

21. Weitere Bemerkungen zum Programm Agglomerationsverkehr

Antwortoption: JA

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

Die LDP begrüsst die weitere Entwicklung der Erschliessung des Wirtschaftsstandorts Bachgraben und der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof SBB West. Beide Vorhaben verbessern die Verknüpfung wichtiger Arbeitsplatzgebiete mit den übergeordneten Verkehrsnetzen und unterstützen eine abgestimmte Entwicklung der Agglomeration. Beim Zubringer Bachgraben–Allschwil ist die grenzüberschreitende und interkantonale Funktion angemessen zu gewichten. Beim Bahnhof SBB West stehen leistungsfähige Umsteigebeziehungen und die Abstimmung mit dem Ausbau des Bahnknotens im Vordergrund. Für alle Massnahmen braucht es klare Zuständigkeiten, belastbare Kostenangaben und verlässliche Realisierungshorizonte. Die Bundesbeiträge sollen sich am nachgewiesenen verkehrlichen und wirtschaftlichen Nutzen orientieren.

Anhang: (kein Eintrag)

22. Weitere Bemerkungen zur gesamten Vorlage

Antwortoption: NEIN

Anpassungen / Gegenvorschlag: --

Begründung

--

Anhang: (kein Eintrag)

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