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Medienmitteilung

Behandlung der „Abfall-Vorlage“ im Grossen Rat

14. November 2014Basel

LDP fragt: Abstimmen, bis es stimmt?

Bei der Behandlung der „Abfall-Vorlage“ im Grossen Rat liess der Präsident über die Streichung der Bestimmungen betreffend die Pflicht zu Mehrweggeschirr zweimal abstimmen. Seine damalige Begründung, er habe die Abstimmungsfrage missverständlich gestellt, wird jetzt aber durch das Protokoll widerlegt. Die LDP erachtet es als höchst bedauerlich, dass eine Abstimmung wiederholt wird, nur weil die Linke aus ihrer Sicht den falschen Knopf drückte. Es kann doch nicht sein, dass einfach so lange abgestimmt wird, bis es für Links-Grün stimmt.

Ob an Veranstaltungen auf öffentlichem Grund für Getränke und Esswaren nur bepfandetes Mehrweggeschirr sowie bepfandete PET-Flaschen verwendet werden dürfen, stand am vergangenen Mittwoch zur Debatte im Grossen Rat. Zumindest einem Teil der Bürgerlichen ging diese Pflicht zu weit; sie beantragte die Streichung der entsprechenden Vorschläge. In der Abstimmung setzte sich der Streichungsantrag mit 48 Ja gegen 41 Nein bei 6 Enthaltungen durch.

Unmittelbar nach der Abstimmung regte sich im links-grünen Lager grosse Unruhe. Behauptet wurde, die Abstimmung sei vom Präsidenten missverständlich erläutert worden. Dieser stimmte dem Einwand zu und behauptete seinerseits, bei der Wiederholung der Abstimmungsfrage Ja und Nein vertauscht zu haben. Er ordnete nach kurzer Sitzungsunterbrechung eine erneute Abstimmung an, die dann mit 35 Ja und 53 Nein bei 5 Enthaltungen zu Ungunsten der Streichung ausging.

Das nunmehr auf dem Internet verfügbar Kurzprotokoll der Ratssitzung zeigt klar auf, dass der Präsident keineswegs missverständliche oder gar falsche Erläuterungen abgegeben hatte. Er erklärte die Wirkungen von Ja und Nein zweimal kongruent wie folgt: „JA heisst Zustimmung zum Antrag der SVP und FDP, die Paragraphen, beim § 20a die Absätze 1 bis 3 zu streichen. NEIN heisst, bei der Fassung der UVEK zu bleiben.” [drei Sekunden Pause] “JA streichen, NEIN Fassung UVEK.” Ende des wörtlichen, dem Protokoll entnommenen Zitats.

Wie sich später im Ratssaal und im Vorzimmer herumsprach, beruhte das aus ihrer Sicht teilweise falsche Abstimmungsverhalten der SP-Fraktion darauf, dass eine namhafte Fraktionsvertreterin aus der vordersten Reihe den Ja-Knopf auf dem Abstimmungsdisplay drückte, die in den Saal eilenden Fraktionskolleginnen und –kollegen dies sahen und es ihr gleichtaten.

Damit hätte eine Wiederholung der Abstimmung aber nie und nimmer stattfinden dürfen. Wenn Ratsmitglieder im Herdentrieb eine aus ihrer Sicht irrtümliche Abstimmungsentscheidung treffen, so bleibt ihnen höchstens die Möglichkeit, einen Rückkommensantrag zu stellen. Dazu wäre dann ein Zweidrittel-Mehr erforderlich gewesen.

Erste Abklärungen ergaben, dass es gegen das Vorgekommene kein Rechtsmittel gibt. Zu einer Korrektur bleibt aber immerhin ein Referendum. Die LDP bedauert die präsidiale Fehlentscheidung und hofft, dass sich solches in Zukunft vermeiden lässt.

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