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Medienmitteilung

Bewilligung bedeutet Inkaufnahme von Krawallen!

31. Oktober 2019Basel

Die von den Behörden gestern verfügte Bewilligung der Demonstration vom kommenden (Messe-)Samstag trotz bereits erfolgter Ankündigung von Gewalt ist für die LDP Basel-Stadt unverständlich und in höchstem Masse ärgerlich. Mit dieser einseitigen Interessenabwägung zu Gunsten linksextremer Krawallanten werden Personen- und Sachschäden mutwillig in Kauf genommen.

Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sind in einer Demokratie hohe Rechtsgüter und zu Recht durch die Bundesverfassung geschützt. Wie alle Rechtsgüter gelten diese aber nicht absolut, sondern sind immer gegen andere, ebenfalls geschützte Interessen abzuwägen. So hat das Bundesgericht auch mehrfach festgehalten, dass kein absoluter Anspruch auf Bewilligung einer Kundgebung besteht und die Behörden befugt sind, Einschränkungen – etwa hinsichtlich der Frage „Stand-Demo oder Marsch“ und Route – zu verfügen.

Wie diese Interessenabwägung im vorliegenden Fall ausgefallen ist, erachtet die LDP Basel-Stadt als fahrlässige Inkaufnahme von schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit der Einwohnerschaft und der Einkaufswilligen in der Innerstadt. An einem Messe-Samstag einen Marsch quer durch die Innerstadt, über die Hauptachse des öffentlichen Verkehrs zwischen Barfüsser- und Claraplatz und vorbei an zwei Messe-Standorten zu bewilligen, ist unverständlich und griobfahrlässig. Kommt dazu, dass unsere nördlichen Nachbarn wegen Allerheiligen am Freitag ein langes Wochenende geniessen und erfahrungsgemäss auch am Samstag in Massen an die Messe und in die Innerstadt pilgern.

Eine Nichtbewilligung oder zumindest massive Einschränkung der Kundgebung hätte sich ohnehin aufgedrängt angesichts der im Vorfeld unverhohlen geäusserten Drohungen der linksextremen Teilnehmer. Offen wurde angekündigt, es nicht bei einem blossen Marsch bewenden lassen zu wollen, sondern mit kriminellen Aktionen „den Kriegstreibern den Krieg erklären“ zu wollen. Dass diese „Kriegserklärung“ mit einer amtlichen Bewilligung „belohnt“ wird, ist für die LDP unerklärlich. Erinnert wird an den früheren Polizeidirektor Jörg Schild, der in einem ähnlichen Fall eine Demonstration durch die adventsgeschmückte nicht bewilligt hatte und dabei in Kauf nahm, vor Gericht zu unterliegen. Dieser Mut wäre auch dem aktuellen Amtsinhaber zu wünschen.

Zu hoffen bleibt, dass die Polizei mit allen verfügbaren Mitteln und der Unterstützung des Polizeikonkordats das Schlimmste verhindern kann und kriminelle Taten mit konsequentem Vorgehen unterbindet. Für die leider absehbaren Personen- und Sachschäden tragen in erster Linie natürlich die Verursacher die Verantwortung. In die Verantwortung genommen werden müssen aber auch diejenigen Instanzen, die den haarsträubenden Bewilligungsentscheid gefällt haben.

Den Polizistinnen und Polizisten, welche am kommenden Samstag diesen Entscheid „auszubaden“ und ihren Kopf hinzuhalten haben, gehört die uneingeschränkte Solidarität der LDP Basel-Stadt.

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