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Medienmitteilung

Bürgergemeinderat will verfassungswidriges Stimmrechtsalter 16 – FDP, LDP und SVP

17. März 2026Basel

FDP, LDP und SVP sind konsterniert über den Entscheid des Bürgergemeinderates, dass auf Ebene Bürgergemeinde Basel das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden soll. Der einstimmige Bericht der Aufsichtskommission zeigte unmissverständlich: Dieses Vorhaben ist gemäss aller externer juristischer Einschätzung klar verfassungswidrig.

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage hat sich die Fraktion «Die Mitte» gemeinsam mit den linken Kräften bedauerlicherweise dafür ausgesprochen, den Auftrag weiterzuverfolgen und Stimmrechtsalter 16 einzuführen. Damit stellen sie sich bewusst gegen geltendes Recht und öffnen Tür und Tor für politische Willkür.

Die Fakten sind klar:

– Die Kantonsverfassung erlaubt eine Ausweitung der politischen Rechte nur für Einwohnergemeinden, nicht für Bürgergemeinden.

– Auch die juristischen Expertinnen des Kantons bestätigten, dass ein Stimmrechtsalter 16 in der Bürgergemeinde nicht verfassungskonform ist.

– Die Aufsichtskommission kommt deshalb einstimmig zum Schluss, dass auf das Geschäft nicht einzutreten ist.

Besonders bemerkenswert ist, dass in der zuständigen Aufsichtskommission Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg bestand – auch die Vertreter von SP, Grünen und Mitte anerkannten ausdrücklich, dass das Stimmrechtsalter 16 in der Bürgergemeinde nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

Umso unverständlicher ist es, dass genau diese Parteien nun politisch das Gegenteil vertreten und das Geschäft trotzdem weiterverfolgen wollen. Wer zuerst die Verfassungswidrigkeit anerkennt – und danach trotzdem Ja sagt –, handelt widersprüchlich, und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Politik

Für FDP, LDP und SVP ist klar: Wer trotz dieser Faktenlage an diesem Projekt festhält, stellt Ideologie über Rechtstaatlichkeit.

Besonders stossend ist das Verhalten der Mitte, die sich im Bürgergemeinderat als Mehrheitsbeschafferin für linke Experimente betätigt. Statt Verantwortung zu übernehmen und sich an die Verfassung zu halten, wird politisches Wunschdenken über geltendes Recht gestellt.

Der Ball liegt nun beim Regierungsrat. Sollte dieser wider Erwarten zum Schluss kommen, dass das Vorhaben verfassungskonform sei, werden FDP, LDP und SVP unverzüglich eine Verfassungsbeschwerde ergreifen.

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