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Medienmitteilung

Drei Vorstösse für einen starken Unternehmens- und Forschungsstandort Schweiz

2. Mai 2025Basel

LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein reicht in der Sondersession des Nationalrats drei Vorstösse ein, um die Attraktivität als Standort für Pharma- und andere Unternehmen zu erhalten.

Sie fordert grösseres Engagement des Bundes, weil der Pharma- und Unternehmensstandort Schweiz durch die rasche Einführung der OECD- Unternehmenssteuer-Regelung sowie durch aktuelle Entwicklungen in den USA an Attraktivität eingebüsst hat. So braucht es eine umfassende Standortstrategie für die Schweizer Pharma- und Life Science-Branche sowie bessere Rahmenbedingungen für die forschende Pharma-Industrie.

Die in einem Gesetz neu zu regelnde Aufteilung der Mehreinnahmen aus der OECD-Ergänzungssteuer zwischen Bund und Kantonen muss den bisherigen Schlüssel beibehalten, mindestens 75% der Einnahmen müssen den Kantonen zukommen, weil diese für die Massnahmen zum Erhalt der Standortqualität beträchtliche Mittel einsetzen.

Mit einer Motion wird die Schaffung einer Standortstrategie für die Schweizer Pharma- und Life Science-Branche gefordert. Angesichts des sich verschärfenden Standortwettbewerbs, verstärkt durch Ankündigungen der US-Regierung und geplante Investitionen von Roche und Novartis in den USA braucht es einen Masterplan für die weitere Entwicklung dieser Branchen und gezielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen wie etwa Verfügbarkeit von anonymisierten Patientendaten, Zeitdauer der Bewilligungsverfahren, Erarbeitung von klinischen Studien etc. Die Rechts- und Planungssicherheit für diese systemrelevanten Firmen muss geschaffen werden – in Zusammenarbeit mit den Firmen und Branchenverbänden.

In einer Interpellation wird der Bundesrat aufgefordert, Fragen zu den aktuellen Rahmenbedingungen für die Pharma- und Life Science-Branche zu beantworten. Wo sieht der Bundesrat Verbesserungspotenzial für die Branche? Weshalb hat das Bundesamt für Gesundheit den Masterplan Biomedizinische Forschung nicht weitergeführt? Bestehen institutionalisierte Kontakte zwischen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Bundesamt für Gesundheit mit den Spitzen der Schweizer Pharma- und Life Science-Branche? Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Firmen zeitnah eine Standortstrategie zu formulieren?

Mit einer Schriftlichen Anfrage wird die Beantwortung von Fragen verlangt, welche für den Kanton Basel-Stadt und andere Sitzkantone von Firmen, welche von der OECD-Steuerregelung betroffen sind, von grösster Bedeutung sind. Es geht um Millionenbeträge, welche künftig den Kantonen zukommen müssen. Die bisherige Übergangsregelung zur Umsetzung der OECD-Unternehmenssteuern sieht eine Aufteilung der Mehreinnahmen von 75% zugunsten der Kantone und 25% zugunsten des Bundes vor. Aktuell ist eine Gesetzesvorlage in Bearbeitung, welche auch dieses wichtige Thema regeln soll. Die Linke setzte sich in der Vergangenheit für eine hälftige Aufteilung zwischen Bund und Kantonen ein, die Räte haben anders entschieden und den Kantonen 75% zugesprochen. Mindestens diese 75% müssen auch in Zukunft den Kantonen zur Verfügung stehen, welche – wie Basel-Stadt -bereits Massnahmenpakete zur Standortqualität erarbeitet haben. Der Bundesrat muss sich zu dieser Aufteilung bekennen, auch weil die Kantone deutlich mehr investiert haben, um Abwanderungen von Firmen an steuergünstigere Standorte wie beispielsweise die USA, welche die OECD-Regelung nicht umgesetzt haben, zu verhindern.

Für Auskünfte/Fragen:

LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein. 079 458 67 22

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