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Medienmitteilung

Kein «Sonderopfer» für Hausbesitzer – LDP stellt sich gegen «Solarinitiative»

24. Juli 2024Basel

Der Ratschlag des Regierungsrates zur «Solarinitiative» verletzt Grundrechte und bürdet den Hausbesitzer/innen ein nicht akzeptables «Sonderopfer» auf. Die LDP Basel-Stadt stellt sich vollständig gegen die Vorlage und fordert einen neuen Entwurf, der auf Anreizen und staatlicher Förderung von PV-Anlagen beruht. Gegen eine «Solar-Pflicht» – womöglich sogar auf schützenswerten Gebäuden – erwägt die LDP das Referendum.

Die LDP anerkennt, dass seit 2022 mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Klimagerechtigkeitsinitiative durch die basel-städtischen Stimmberechtigten und dem damit in der baselstädtischen Verfassung verankerten «Netto-Null-Ziel» bis 2037 Handlungsbedarf besteht. Der nun in Vernehmlassung stehende Ratschlag des Regierungsrates geht aber weit über das rechtlich Zulässige hinaus.

Mit einer Pflicht, auch auf bestehenden Liegenschaften PV-Anlagen zu errichten, wird die Eigentumsgarantie der Bundesverfassung verletzt. Mit der Pflicht, den dadurch generierten Strom zu einem grossen Teil und zu festgelegten Preisen an die staatlichen Erzeuger zu verkaufen, stellt eine Verletzung des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit dar.

In Grundrechte darf nur eingegriffen werden, wenn der Eingriff rechtlich legitimiert ist und sowohl geeignet wie das mildeste anzuwendende Mittel ist. Angesichts des geringen Wirkungsgrades von PV-Anlagen im Flachland bezweifelt die LDP die Geeignetheit und ist dezidiert der Meinung, dass es mildere Mittel wie die Schaffung von Anreizen oder den Abbau von Bewilligungshürden gibt, um die Hausbesitzer zum Erstellen von PV-Anlagen zu motivieren.

Dass auch geschützte Bauten von der Pflicht nicht ausgenommen werden, verletzt nach Ansicht der LDP übergeordnetes Bundesrecht, welches hier ein Bewilligungsverfahren verlangt anstelle des im Ratschlag vorgeschlagenen Meldeverfahrens.

Eine regelrechte Blackbox ist die im Ratschlag vorgesehene «Ersatzgebühr» bei Nichterfüllung der Solarpflicht. So ist nicht geregelt, was passiert, wenn Eigentümer unverschuldet (Fehlen von Bauteilen, Überlastung der Firmen) in Verzug gerät. Und schliesslich kollidiert die Solardachpflicht mit anderen Zielsetzungen, etwa mit der Dachbegrünung als Massnahme gegen die «Stadthitze».

Aus diesen Erwägungen fordert die LDP eine komplette Neuorientierung zur Erreichung des Ziels «mehr Solardächer». Sie wird entsprechende Gesetzesänderungen im Grossen Rat ablehnen und behält sich ausdrücklich vor, gegen allfällige Beschlüsse das Referendum zu ergreifen.

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