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Medienmitteilung

Keine «Schonfrist» für Staats-Kader

18. November 2021Basel

Das obere Kader der Kantonsverwaltung und anderer dem Personalgesetz unterstellten Bereiche soll ohne Bewährungsfrist entlassen werden können, fordert LDP Grossrätin Annina von Falkenstein

Das Personalgesetz Basel-Stadt macht es nahezu unmöglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Die LDP Grossrätin Annina von Falkenstein fordert, dass für Angehörige des oberen Kaders durch eine Gesetzesänderung eine Kündigung ohne Einräumung einer Bewährungsfrist möglich wird.

Da in der Vergangenheit immer wieder hohe Abfindungszahlungen ausgerichtet werden mussten und in gewissen Fällen zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten angefallen sind, sollen die Bestimmungen für die oberen Kadermitglieder im Personalgesetz angezogen werden. Von den Mitarbeitenden dieser oberen Hierarchiestufe darf erwartet werden, dass Verhaltensanpassungen gemäss Anforderungsprofil bereits folgend dem jährlichen Mitarbeitendengespräch erfolgen. Das Einräumen einer Bewährungsfrist ist dort nicht angezeigt.

Mit einer Motion fordert LDP-Grossrätin Annina von Falkenstein eine Entsprechende Änderung und Ergänzung von § 30 Absatz 3 des Personalgesetzes.

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