An der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 konnten bekanntlich die per E-Voting abgegebenen Stimmen von im Ausland lebenden Stimmberechtigten und von Stimmberechtigten mit Beeinträchtigungen nicht im Abstimmungsresultat berücksichtigt werden. Das wichtigste politische Recht wurde dieser Gruppe von Stimmberechtigten nicht gewährt. Betroffen waren damals 2048 Stimmberechtigte, potenziell betroffen sind 10‘300 Auslandschweizer Stimmberechtigte sowie 30 Stimmberechtigte mit Behinderungen. Nach der Sistierung des Versuchs, seine Stimme elektronisch abgeben zu können, stellen sich Fragen zu den Möglichkeiten für Angehörige dieser Gruppen, ihr Stimmrecht auszuüben.
LDP- Nationalrätin Patricia von Falkenstein und LDP-Grossrat Philip Karger Fordern die sofortige Herstellung der Möglichkeit zur politischen Teilhabe bei Abstimmungen und Wahlen für alle Berechtigten.
In Bundesbern
LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein hat eine Motion eingereicht, mit der sie vom Bundesrat verlangt, andere Möglichkeiten der Stimmabgabe für im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer sowie für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung zu stellen. Stimmabgabe bei Konsulaten oder Botschaften, frühere Zustellung der Abstimmungsunterlagen oder Stimmabgabe bei Notariatspersonen sollen als Alternative zum E-Voting geprüft werden.
In Basel
LDP-Grossrat Philip Karger reichte eine schriftliche Anfrage ein mit Fragen zur Teilnahmemöglichkeit dieser Stimmberechtigten bei den Volksabstimmungen vom 14. Juni.
Vom Regierungsrat möchte er wissen, wie sichergestellt wurde, dass die beiden Gruppen bei den Abstimmungen vom 14. Juni ihr Stimmrecht ausüben konnten und ob bereits Verfahren geprüft wurden, das Stimmrecht aller Berechtigter künftig ohne E-Voting zu gewährleisten.