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Medienmitteilung

Motion betr. Parkieren vor der eigenen Garage:

18. Dezember 2014Basel

Toleranzverzicht schafft unnötige Gefahren

Die Praxisänderung der baselstädtischen Behörden, das Parkieren vor der eigenen Garage nicht mehr zu tolerieren, schafft unnötig Gefahren im Strassenverkehr, insbesondere für Fussgänger. In einer Motion fordert LDP-Grossrat Raoul Furlano deshalb, die gesetzlichen Vorgaben so zu korrigieren, dass das bisher tolerierte Parkierverhalten wieder erlaubt ist.

Bis 31. Oktober war es polizeilich toleriert, wenn Berechtigte ihr Fahrzeug vor der eigenen Garage parkierten. Seit 1. November dieses Jahres gilt eine Praxisänderung, und derart parkierte Fahrzeuge werden mit einer Ordnungsbusse belegt. Begründet wird die Änderung mit der neuen Parkraumbewirtschaftung, welche keine „unbewirtschafteten“ Parkierflächen mehr zulasse.

Diese Praxisänderung schafft unnötig Gefahrenherde. Hausbesitzer, die bislang ihr Fahrzeug – vor allem bei kurzfristigem Abstellen – vor der eigenen Zufahrt parkiert hatten, werden nun gezwungen, das Fahrzeug in jedem Fall auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Gerade in Strassen mit engem Trottoir und steilen Garageneinfahrten bedingt dies zusätzliche Fahrmanöver und speziell Rückwärtsfahren bei eingeschränkter Sicht.

Damit werden die zu Fuss Gehenden als schwächste Verkehrsteilnehmende unnötig gefährdet. Als Beispiel kann die Neubadstrasse genommen werden, wo viele Kinder auf ihrem Weg von oder zu Kindergarten und Schule mehrmals täglich solche steilen Garagenrampen passieren.

Um diese Gefahrenherde zu entschärfen fordert Furlano, die Regeln der Parkraumbewirtschaftung so zu ändern, dass das Parkieren vor der eigenen Garage wieder erlaubt ist. Um Missbräuche zu vermeiden, können spezielle Einschränkungen – etwa der Besitz einer Anwohnerparkkarte – vorgesehen werden.

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