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Medienmitteilung

Schweizerisches Tropeninstitut: Bedauerliches Abseitsstehen von Baselland

26. Oktober 2024Basel

LDP bedauert die Haltung des Kantons Basel-Landschaft, die vertragliche Abmachung der paritätischen Finanzierung des Swiss TPH nicht einhalten zu wollen und befürchtet negative Folgen auch für die Universität Basel

Den Medien war zu entnehmen, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht bereit ist, den ausgewiesenen Mehrbedarf des, gemäss Staatsvertrag gemeinsam getragenen Swiss TPH (Schweizerisches Tropeninstitut) von jährlich 178’000 Franken zu finanzieren. Damit verabschiedet sich der Kanton Basel-Landschaft von der vereinbarten paritätischen Finanzierung. Der Trägerbeitrag wird eingefroren, was mit Blick auf die Teuerung bedeutet, dass das Swiss TPH mit einer Kürzung der Mittel rechnen muss.

Dieses Verhalten widerspricht der vertraglichen Abmachung. Der Kanton Basel-Landschaft anerkennt offenbar die Bedeutung dieser wichtigen Institution nicht, die weit über die Landesgrenzen ausstrahlt. Dies, obwohl für den unlängst eingeweihten Neubau mit Allschwil bewusst ein Baselbieter Standort gewählt wurde. Dieses Entgegenkommen des Stadtkantons bewirkt offensichtlich nicht, dass im Nachbarkanton das Bewusstsein für einen starken Life Science Cluster in unserer Region mit starkem volkswirtschaftlichem Nutzen für beide Basel erhöht werden kann.

Diese Erfahrung muss auch berücksichtigt werden, wenn es um die Realisierung der Ideen geht, für die Juristische Fakultät und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Neubauten in Münchenstein zu bauen. Neue Gebäude nützen nichts, wenn später die Lehre und die Forschung nicht ausreichend finanziert werden.

Die LDP hält diesen weiteren Schritt des Kantons Basel-Landschaft für problematisch im Hinblick auf die für die Universität Basel so wichtige und zwingend erforderliche substanzielle Erhöhung der Trägerbeiträge für die kommende Leistungsauftrags-Periode. Vom Regierungsrat erwartet die LDP klaren Einsatz für eine starke Erhöhung der Beiträge beider Basel. Im geltenden Staatsvertrag ist der unterschiedlichen Finanzkraft beider Kantone bereits Rechnung getragen, weitere Entgegenkommen sind nicht angezeigt.

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