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Medienmitteilung

Teilrevision Universitätsvertrag – zu viele Zugeständnisse an Basel-Landschaft

10. März 2021Basel

Die Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt kann nicht nachvollziehen, weshalb bei der Teilrevision des Universitätsvertrags derart viele Zugeständnisse an den Partnerkanton zulasten von Basel-Stadt und zulasten der Universität gemacht wurden. Nach den 80 Millionen Franken, welche Basel-Landschaft bezahlt wurden, damit der Universitätsvertrag nicht gekündigt wird, wären jetzt weitere massive Verschiebungen zuungunsten des Stadtkantons nicht nötig gewesen.

Finanzielle Zugeständnisse an Baselland sieht der Vertrag vor, indem der Standortvorteil erhöht werden soll. Ursprünglich war vereinbart, dass dieser angebliche Vorteil auf die Hälfte reduziert wird. Jetzt geht es in die andere Richtung. Auch bei der künftigen Berechnung des Restdefizits profitiert der Partnerkanton. Mit der „Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ verschieben sich die Trägerbeiträge deutlich zulasten von Basel-Stadt; dies, obwohl es auf schweizerischer Ebene einen Finanzausgleich gibt, der den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kantone Rechnung trägt. Dieser Finanzausgleich wird jetzt übersteuert. Zudem wohnen mehr Studierende im Landkanton als in der Stadt.

Es finden sich auch Zugeständnisse, welche die Universität belasten könnten. Die Immobilienkosten sollen nicht mehr ausserhalb des Budgets von den Kantonen getragen werden. Dies birgt die Gefahr in sich, dass die tatsächlich anfallenden Immobilienkosten nicht vollständig zusätzlich gewährt werden, das Budget der Universität also kleiner wird. Es soll ein Immobiliengremium eingesetzt werden; dieses neue Gremium soll die Kommission ersetzen, die bisher vom Universitätsrat eingesetzt wurde. Es erfolgt eine Kompetenzverschiebung vom Universitätsrat zu den Regierungen, was mit Blick auf die in letzter Zeit nicht eben unterstützende Haltung durch den Regierungsrat Basel-Landschaft eine Einschränkung der Autonomie darstellt und eine restriktivere Haltung befürchten lässt. Gegenüber diesem neuen Gremium hat der Universitätsrat kein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Bildung von Eigenkapital wird der Universitätsrat entmachtet. Es ist zu befürchten, dass der Universität von den Kantonen Mittel entzogen werden, wenn ihr Eigenkapital eine gewisse Summe erreicht.

Mit Blick auf den Stand der Verhandlungen werden Nachbesserungen im Finanzbereich kaum mehr möglich sein. Die offenkundigen Einschränkungen der Autonomie der Universität können und müssen aber im Ratschlag korrigiert werden. Mit Blick auf die dem Partnerkanton gewährten zahlreichen Entgegenkommen braucht es künftig klare Bekenntnisse seitens Basel-Landschaft, diese wichtige Institution zu stärken, alle Fakultäten zu erhalten und Mittel zur Verfügung zu stellen, die eine Entwicklung erlauben, welche die internationale Konkurrenzfähigkeit ermöglicht.

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