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Vernehmlassung

Pflegeausbildungsverordnung

Mai 2024Gesundheitsdepartement

Es müsste möglich sein, den Bürokratie-Aufwand für die Akteure zu reduzieren. Die Zuständigkeiten von GD und ED sind klar aufzuzeigen, was im Entwurf nicht erfolgt. Unklar ist, wer die Zahlungen anfordern muss und wer sie erhält; sind es die bezugsberechtigten Personen oder die Akteure? Es müssten eigentlich die Spitäler, Heime etc. also die Akteure die Gesuche stellen und die Gelder zur Weiterleitung erhalten, das wird aus dem Text nicht klar. Die Verantwortung für die Erhöhung der Anzahl der Abschlüsse muss höher verortet werden als beim BZG, nämlich beim ED und GD.

Bemerkungen zu einzelnen Paragrafen des Verordnungsentwurf und zu deren Erläuterungen

§ Abs. Bst. Bemerkung/Anregung Antrag für Änderungsvorschlag (Textvorschlag)

Fehler! Ver-

2 1 Festhalten, welches der beiden Departemente wofür zuweisquelle ständig ist

konnte

nicht gefunden werden. 5 1 Einbezug der Akteure bei der Berechnung …berechnet in Zusammenarbeit mit dem Akteur…

9 3 Möglichkeit einer anderen Art unverschuldeter Nichter- e) wenn andere nachvollziehbare Gründe füllung aufnehmen, der Katalog ist nicht vollständig vorliegen

12 Unklar, ob Personen oder Akteure beitragsberechtigt sind

12 1 a) «Anknüpfungspunkt» ist unklarer Begriff, Präzisierung nötig

13 2 Der Betrag von CHF 10'000 pro Kind scheint uns zu …für das erste Kind CHF 10'000 und für jehoch, bei mehreren Kindern wäre Degression angezeigt des weitere Kind CHF 6'000 (oder ähnlich wie bei der Sozialhilfe)

19 1 Nicht das Bildungszentrum als Absender für Erhöhung Erziehungsdepartement und Gesundheitsdeder Anzahl Ausbildungsabschlüsse, sondern das GD partement ergreifen… und das ED

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